Wichtige Begriffe
Wichtige Begriffe
Eintrittsschwelle
Grenze bezüglich des Jahreseinkommens, ab der eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer in der beruflichen Vorsorge pflichtversichert werden muss. Dieser Mindestjahreslohn entspricht im Jahr 2024 CHF 22‘050.
Koordinationsbetrag
Der Koordinationsbetrag dient dazu, die Leistungen der beruflichen Vorsorge (BVG) mit denjenigen der AHV abzustimmen. Die Previs empfiehlt 7/8 der maximalen AHV-Altersrente. Im Jahr 2024 sind dies CHF 25‘725. Für Teilzeitbeschäftigte mit oder ohne Berücksichtigung des Beschäftigungsgrades.
Versicherter Lohn
Versicherungspflichtig ist der Jahreslohn abzüglich des sogenannten Koordinationsabzugs (vgl. Koordinationsbetrag). Dieser Lohnteil wird als koordinierter (versicherter oder anrechenbarer) Lohn bezeichnet. Es kann sein, dass dieser Lohn nach oben begrenzt wird.
Freizügigkeitsleistung
Versicherte, die eine Pensionskasse verlassen, bevor ein Vorsorgefall eintritt, haben Anspruch auf eine Austrittsleistung (Freizügigkeitsleistung). Die Höhe der Austrittsleistung ist im Reglement der Vorsorgeeinrichtung festgelegt. Die Austrittsleistungen anderer Vorsorgeeinrichtungen sowie Guthaben auf Freizügigkeitskonten und -policen müssen in die Previs eingebracht werden (Art. 3 FZG).
Umwandlungssatz
Beim Umwandlungssatz handelt es sich um den reglementarischen Prozentsatz zur Berechnung der jährlichen Altersrente aufgrund des vorhandenen Sparkapitals (Altersguthaben). Der Mindestumwandlungssatz wird vom Bundesrat festgesetzt und gilt nur für den obligatorischen Teil (vgl. Obligatorium und Überobligatorium). Bei einem Kapital von beispielsweise CHF 100’000 und einem Umwandlungssatz von 5.5% beträgt die jährliche Rente CHF 5’500.