Aufbau Vorsorgesystem

Aufbau des Schweizerischen Vorsorgesystems
Die in der Bundesverfassung verankerte Vorsorge (Art. 111) beruht auf drei Säulen:
1. Säule – die Staatliche Vorsorge
2. Säule – die Berufliche Vorsorge
3. Säule – die Private Vorsorge
Das 3-Säulen-Konzept dient zur Absicherung im Alter, bei Tod oder Invalidität – nach Wegfall eines regelmässigen Lohns.
3-Säulen-Modell
1. Säule | 2. Säule | 3. Säule | |
Bezeichnung | Staatliche Vorsorge
| Berufliche Vorsorge
| Private Vorsorge
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Ziele | Existenzsicherung | Fortsetzen der gewohnten Lebenshaltung | Individuelle Ergänzung zur Schliessung von Vorsorgelücken |
Verantwortlichkeit | Staat | Arbeitgeber | Eigenverantwortung |
Finanzierung | 50% Arbeitgeber 50% Arbeitnehmer Selbstständig Erwerbende und Nichterwerbstätige: 100% selbst finanziert | Beitrag des Arbeitgebers muss mindestens gleich hoch sein wie die gesamten Beiträge aller seiner Arbeitnehmer | 100% selbst finanziert |
Bestandteile (nicht abschliessend) |
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Die 2. Säule soll zusammen mit der 1. Säule die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen. Im Leistungsfall stellt sie – je nach Ausgestaltung der Vorsorgelösung und des Gehaltsniveaus – ca. 60% des letzten versicherten Lohns sicher.