Todesfall

Lars Finger hat die schmerzliche Nachricht erhalten, dass sein Arbeitskollege und Freund Andreas Berger nach einem Autounfall verstorben ist. Andreas hinterlässt zwei Kinder und seine langjährige Lebenspartnerin, Anja Lehmann.

 

Kinderrente (Reglement Art. 20.5)

Die Previs richtet für jedes der beiden Kinder im Alter von 9 und 13 Jahren eine Kinderrente aus. Die Höhe ist im Vorsorgeplan festgehalten (siehe Muster Vorsorgeplan).

 

Lebenspartnerschaft (Reglement Art. 20.4)

Lars Finger macht Anja darauf aufmerksam, dass sie von der Previs nebst den beiden Kinderrenten eine Lebenspartnerrente beanspruchen kann, weil ihre eheähnliche Lebensgemeinschaft mit Andreas länger als fünf Jahre gedauert hat, ihre Kinder durch Andreas unterstützt wurden und sie und Andreas ihre Lebenspartnerschaft mit dem Formular Meldung Lebenspartnerschaft der Previs schriftlich vereinbart hatten. Dadurch wird diese Lebensgemeinschaft bezüglich des Rentenanspruchs einer Ehe gleichgestellt (vgl. Heirat).

Die Höhe der Lebenspartnerrente für Anja Lehmann ist im Vorsorgeplan festgehalten (siehe Muster Vorsorgeplan) und wird bis zu einer allfälligen Wiederverheiratung oder bis zu ihrem Tod entrichtet.

 

Todesfallkapital (Reglement Art. 20.6)

In Situationen, in denen keine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente zur Auszahlung gelangt, wird ein Todesfallkapital fällig, das der Austrittsleistung (Freizügigkeitsleistung) entspricht. Die Anspruchsberechtigten sind im Vorsorgereglement definiert.