Kinder (Reglement Art. 18.8, 19.3, 20.5)

Zusätzlich zur eigenen Rente kann Lars Finger im Leistungsfall (bei Alter, Tod und Invalidität) für jedes seiner beiden Kinder Karin und Marc eine Kinderrente beanspruchen. Die Höhe ist im Vorsorgeplan festgehalten (siehe Muster Vorsorgeplan). Der Anspruch besteht bis zum 18. Altersjahr, wenn die Kinder in der Ausbildung sind, maximal bis zu ihrem 25. Altersjahr. Die Previs entrichtet die Renten monatlich.