Erwerbstätigkeit

Nachfolgend erzählen wir Ihnen die Geschichte von Lars Finger. Sie beginnt mit seiner Anstellung im Alters- und Pflegeheim Morgenrot, das seine Personalvorsorge bei der Previs versichert hat.

 

Erwerbstätigkeit (Reglement Art. 6)

Mit der Unterstellung von Lars Finger unter die berufliche Vorsorge beginnt für ihn und für seinen Arbeitgebenden die Beitragspflicht. Sie dauert bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. bis zum Tod oder bis zu einer allfälligen Invalidität (Beitragsbefreiung), längstens jedoch bis zum Zeitpunkt der Pensionierung.

Erfüllt Lars Finger eine der folgenden Voraussetzungen, ist er von der obligatorischen Versicherungspflicht ausgenommen, auch wenn er den Mindestlohn (Eintrittsschwelle) erreicht. Dies gilt, wenn er

  • einen befristeten Arbeitsvertrag von höchstens drei Monaten unterzeichnet,
  • nur nebenberuflich angestellt und hauptberuflich bereits obligatorisch versichert ist,
  • im Hauptberuf eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt,
  • zu mindestens 70% invalid ist.

Rechtliche Verhältnisse sowie Beitrags- und Leistungsflüsse zwischen Arbeitgebenden, Arbeitnehmenden und der Previs